Herzlich Willkommen
Feddersen Consulting bietet Ihnen
Lösungen in den Bereichen
- Unternehmensberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Büroservice
Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung
in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung
in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind.
Alle nicht ausgenommenen Tätigkeiten werden von meine Kooperationspartnerin Steuerberaterin Annette Schmidt
durchgeführt und abgerechnet.
Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die Erstellung
der lfd. Lohnabrechnungen. Dies gilt auch dann, wenn die Begriffe "Übernahme der Buchhaltung" bzw.
"Buchhaltung / Buchführung" oder "Lohn" oder "Brutto-Nettoabrechnungen" genannt werden.
Es erwartet Sie ein Team von kompetenten
und hoch motivierten Mitarbeitern.